Kostenübernahme |
Die Kosten für logopädische Behandlungen übernimmt Ihre Krankenkasse, wenn Sie eine Verordnung Ihres Arztes (HNO-Arzt, Hausarzt, Kinderarzt, Internist, Neurologe, Kieferorthopäde) auf einem speziellen Verordnungsblatt (z.Z. Muster 14) vorlegen.
Patienten ab dem 18. Lebensjahr leisten entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen einen Eigenanteil. |